Montag, 24. Februar 2014

EUTHANASIE – jetzt auch bei Kindern?

Verheerende Signalwirkung. Ein Gespenst geht um in Europa.

Immer häufiger kann man hören, dass Angehörige Schwerstkranker vom Pflegepersonal offen gefragt werden, ob sie ihren Lieben nicht weitere Qualen ersparen möchten. Die Sterbehilfe (Euthanasie) ist offensichtlich als akzeptierte Alternativtherapie in unserer Gesellschaft angekommen. Welche Grenzen gelten noch?

Leider gilt es jetzt einen weiteren Tiefpunkt in dieser Entwicklung zu beklagen: Am 13. Februar 2014 hat das belgische Parlament ein Gesetz verabschiedet, welches Sterbehilfe auch bei Kindern erlaubt, wenn sie todkrank sind und unter starken Schmerzen ohne Aussicht auf Linderung leiden. Anders als in den Niederlanden, in denen bei Kindern eine Altersgrenze von zwölf Jahren gilt, legt das belgische Gesetz keine Untergrenze fest. Die Maßnahme muss von den Eltern und den behandelnden Ärzten gebilligt werden.

Und: Grundvoraussetzung ist, dass die betroffenen Kinder sich ihrer Situation und der Tragweite ihrer Entscheidung bewusst sind. Wer soll dies anhand welcher Kriterien überprüfen? Mit guten Gründen hat die Gesellschaft für das allgemeine Wahlrecht eine Altersgrenze vorgeschrieben. Auch den Führerschein kann man erst ab einem bestimmten Alter erwerben. Das gilt auch für das Heiraten - und die damit verbundene Lebensentscheidung. Aber über den eigenen endgültigen Tod soll ein Kind ohne festgelegte Altersgrenze und die damit verbundene Reifevermutung entscheiden können. Das passt nicht zusammen. Zudem was muss ein todkrankes Kind empfinden, wenn es erleben muss, dass seine Eltern/Ärzte es "aufgegeben“ haben?

Bietet unsere Gesellschaft den Betroffenen wirklich keine besseren Alternativen? Speziell für Kinder eingerichtete Palliativstationen bzw. Hospize leisten seit Jahren gute Dienste. Sie bieten eine liebevolle, eine allein menschenwürdige Begleitung im Sterben.