Mittwoch, 15. Januar 2014

ENDLICH: LEBENSSCHUTZ


- wie die Politik ein vernachlässigtes Thema wiederentdeckt
- aber: warum über die Abtreibung im Parlament nicht diskutiert wird

Spät-Abtreibung, Beihilfe zur Selbsttötung*, Definition des Hirntodes, Sterbehilfe – diese und andere Aspekte aus dem Themen-Bereich Lebensschutz haben in der abgelaufenen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages kaum eine Rolle gespielt. Mit einer Ausnahme: Der Versuch, mit einem neuen § 217 StGB die organisierte Sterbehilfe strafrechtlich zu regeln, ist gescheitert.

Jetzt scheint es, als sei der - vom Grundgesetz aufgegebene - Lebensschutz als Thema von „der Politik“ wiederentdeckt worden. Peter Tauber, der neue Generalsekretär der CDU, möchte die wieder aufgeflammte Debatte um die Strafbarkeit der geschäftsmäßig (organisiert) angebotenen Sterbehilfe zu einer ausgiebigen Diskussion nutzen, „auch um stärker über Alternativen wie Palliativmedizin und Hospizbewegung“ nachzudenken.

Als Basis der gewünschten Diskussion strebt die CDU einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf an. Die SPD hält sich noch bedeckt, allerdings hat ihr Justizminister Maas die Abstimmung über die Sterbehilfe, einer „ethisch außerordentlich komplexen Frage“, „als Gewissensentscheidung“ qualifiziert und daher die Aufhebung des Fraktionszwangs gefordert.

Während es gute Chancen für einen ernsthaften Diskurs zum Thema Sterbehilfe zu geben scheint, wird die Abtreibung – vom Papst als Ausdruck der Wegwerf-Kultur gegeisselt – weiterhin in der parlamentarischen Diskussion ausgeklammert. Die CDU hat sich schon klar positioniert: „Der Staat kann die Entscheidung für das Leben nicht erzwingen. - An den geltenden gesetzlichen Regelungen wollen wir nichts ändern“. Damit wird der Auftrag des Verfassungsgerichts zur Überprüfung der gefundenen Beratungsregelung weiter unterlaufen. Für die handelnden Politiker ist dabei wohl entscheidend, dass sie für eine die Schutzfunktion stärkende Regelung keine parlamentarische (und später verfassungsrechtliche) Unterstützung erwarten.

*P.S. Unsere Videointerviews zu den (medizin-)ethischen Aspekten der Beihilfe zur Selbsttötung finden weiterhin reges Interesse.